Allgemeine Geschäftsbedingungen
# Allgemeine Geschäftsbedingungen für TennisPilot
## 1. Anbieter und Kontakt
TennisPilot wird angeboten von:
Martin Kirschner
Am Bindermichl 59
4020 Linz
Österreich
E-Mail: [support@tennispilot.pro](mailto:support@tennispilot.pro)
Website: [https://tennispilot.pro](https://tennispilot.pro)
Nachfolgend „TennisPilot“ oder „Anbieter“ genannt.
## 2. Geltungsbereich und Kundenkreis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Registrierung, Testnutzung und entgeltliche Nutzung der webbasierten Software TennisPilot.
Das Angebot richtet sich vorrangig an Tennisvereine, Sportorganisationen und Personen, die im Namen einer solchen Organisation handeln. Wer einen Verein registriert, bestätigt, zur Registrierung und zum Vertragsabschluss im Namen des angegebenen Vereins berechtigt zu sein.
Soweit ein Kunde Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzrechts ist, bleiben alle zwingenden Verbraucherrechte uneingeschränkt bestehen. Insbesondere gelten gegebenenfalls das Konsumentenschutzgesetz, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Verbrauchergewährleistungsgesetz. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird bereitgestellt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn TennisPilot ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
## 3. Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bedeutet:
- **Kunde:** der registrierte Verein oder sonstige Vertragspartner;
- **Vereinsadministrator:** eine vom Kunden zur Verwaltung des Vereinsbereichs berechtigte Person;
- **Nutzer:** Mitglieder, Spieler, Trainer, Platzwarte, Administratoren und sonstige vom Kunden zugelassene Personen;
- **Vereinsbereich:** der dem jeweiligen Kunden zugeordnete, mandantengetrennte Bereich der Plattform;
- **Abonnement:** die entgeltliche, zeitlich fortlaufende Bereitstellung von TennisPilot;
- **exportierbare Daten:** vom Kunden oder seinen Nutzern eingegebene beziehungsweise unmittelbar auf sie bezogene Daten und digitale Inhalte, soweit sie nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen herauszugeben sind.
## 4. Vertragsgegenstand
TennisPilot ist eine webbasierte Software-as-a-Service-Lösung zur digitalen Organisation von Tennisvereinen. Der Leistungsumfang kann insbesondere umfassen:
- Verwaltung von Vereinen, Mitgliedern und Nutzerkonten;
- Rollen und Berechtigungen für Vereinsadministratoren, Trainer und Platzwarte;
- Ranglisten- und Forderungspyramiden;
- Erstellung, Annahme, Ablehnung und Ablauf von Forderungen;
- Eintragung, Bestätigung und Klärung von Spielergebnissen;
- Platzbuchungen, Gastbuchungen, Öffnungszeiten, Sperren und Trainingsserien;
- Mitglieder- und Beitragsstatusverwaltung;
- Online-Mitgliedsanträge und Änderungsanfragen;
- Vereinsinformationen und Vereinsheim-Monitor;
- E-Mail- und Web-Push-Benachrichtigungen;
- Import-, Export-, Protokollierungs- und Administrationsfunktionen;
- Testphase, Abonnement- und Zahlungsverwaltung.
Der konkret geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss angezeigten Leistungsbeschreibung, dem gewählten Tarif, dem Checkout und allfälligen individuellen Vereinbarungen.
TennisPilot stellt die technische Plattform bereit. Sportliche Entscheidungen, Vereinsregeln, Spielwertungen, Ranglistenregeln, Platzvergaberegeln und die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden oder seinen Nutzern eingegebenen Daten liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
## 5. Technische Voraussetzungen
Für die Nutzung sind ein aktueller, unterstützter Webbrowser, eine funktionierende Internetverbindung und – für einzelne Funktionen – eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich. Web-Push, PWA-Installation und bestimmte Gerätefunktionen hängen vom verwendeten Browser, Betriebssystem und Endgerät ab und können dort eingeschränkt sein.
Der Kunde ist für seine Endgeräte, Internetverbindung, Browserkonfiguration und die Sicherheit seiner lokalen Systeme verantwortlich.
## 6. Registrierung und Vertragsschluss
Bei der Registrierung gibt der Kunde insbesondere Vereinsname, E-Mail-Adresse, Name und Funktion der vertretungsberechtigten Person an. Pflichtangaben müssen richtig, vollständig und aktuell sein.
Vor Abschluss der Registrierung werden dem Kunden die gültigen AGB, die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag über stabile Links zugänglich gemacht. Der Kunde:
- akzeptiert die AGB;
- nimmt die Datenschutzerklärung zur Kenntnis;
- schließt den Auftragsverarbeitungsvertrag im Namen des Vereins ab;
- bestätigt seine Vertretungsberechtigung.
Die jeweilige Dokumentversion, Prüfsumme und Annahme werden beweissicher protokolliert. Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung ist keine Einwilligung in Datenverarbeitungen, für die eine andere Rechtsgrundlage gilt.
Mit erfolgreicher Registrierung und Bereitstellung des Vereinsbereichs kommt ein zunächst unentgeltlicher Nutzungsvertrag für die angezeigte Testphase zustande. Ein entgeltliches Abonnement kommt zustande, wenn der Kunde im Checkout den kostenpflichtigen Tarif verbindlich bestellt und der Anbieter beziehungsweise Stripe den Vertragsabschluss bestätigt.
TennisPilot kann Registrierungen ablehnen oder einer Prüfung unterziehen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, unrichtige Angaben, fehlende Vertretungsbefugnis, technische Risiken oder eine rechtswidrige Nutzung bestehen.
Der Kunde erhält die vertragsrelevanten Dokumentversionen und die Bestätigung des Vertragsschlusses in speicherbarer Form beziehungsweise über dauerhaft verfügbare Versionslinks.
## 7. Testphase und Demo-Nutzung
Die Dauer der kostenlosen Testphase wird unmittelbar vor der Registrierung angezeigt. Maßgeblich ist die im Registrierungsformular bestätigte Dauer. Da die Testdauer vom Betreiber konfigurierbar ist, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte allgemeine Anzahl kostenloser Tage.
Die Testphase beginnt mit erfolgreicher Registrierung des Vereins. Während der Testphase kann der Kunde die bereitgestellten Funktionen im angezeigten Umfang verwenden. Ein Anspruch auf eine dauerhafte kostenlose Nutzung besteht nicht.
Die Testphase geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einen kostenpflichtigen Tarif im Checkout bestellt.
Nach Ablauf der Testphase kann der Vereinsbereich in einen eingeschränkten oder schreibgeschützten Zustand versetzt werden. Login, notwendige Rechtsinformationen, Datenexport- und Löschmöglichkeiten sollen im rechtlich und technisch erforderlichen Umfang verfügbar bleiben.
## 8. Preise und Umsatzsteuer
Die für den Kunden gültigen Preise werden vor der kostenpflichtigen Bestellung auf der Website beziehungsweise im Stripe-Checkout angezeigt. Preis, Abrechnungszeitraum, enthaltene Leistungen und Gesamtbetrag sind Bestandteil des jeweiligen Angebots.
Gegenüber Unternehmern werden Preise, sofern entsprechend gekennzeichnet, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlich erforderlichen Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angezeigt.
Rabatte, Gründungs- oder Einführungspreise gelten nur für den ausdrücklich angegebenen Zeitraum oder Kundenkreis. Nach Ablauf eines befristeten Rabatts gilt der vor Vertragsschluss klar ausgewiesene Folgepreis. Ist kein Folgepreis wirksam vereinbart, darf keine automatische Erhöhung allein aufgrund des Rabattendes erfolgen.
## 9. Zahlungsabwicklung
Zahlungen und Abonnements werden grundsätzlich über Stripe abgewickelt. Der Kunde wird hierfür zum Stripe-Checkout oder Stripe-Kundenportal weitergeleitet. Es gelten ergänzend die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Stripe, soweit Stripe in eigener Verantwortung tätig wird.
Vollständige Kartendaten werden nicht von TennisPilot gespeichert. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine gültige Zahlungsmethode zu hinterlegen und Änderungen rechtzeitig zu aktualisieren.
Das Entgelt wird je nach gewähltem Tarif monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Rechnungen und Zahlungsbelege können über Stripe oder einen anderen im Checkout ausgewiesenen Weg bereitgestellt werden.
Bei fehlgeschlagener Zahlung wird der Kunde informiert und erhält, soweit gesetzlich oder vertraglich erforderlich, Gelegenheit zur Behebung. Bei fortbestehendem Zahlungsverzug kann TennisPilot Schreibzugriffe einschränken oder den Vereinsbereich sperren. Offene Forderungen und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Gebühren, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift oder unberechtigten Zahlungsanfechtung entstehen, können nur im tatsächlich angefallenen und gesetzlich zulässigen Umfang weiterverrechnet werden.
## 10. Laufzeit und automatische Verlängerung
Das kostenpflichtige Abonnement beginnt mit der im Checkout bestätigten Freischaltung.
- Ein Monatsabonnement läuft für einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn es nicht vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
- Ein Jahresabonnement läuft für ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht vor Beginn des nächsten Jahreszeitraums gekündigt wird.
Die im Checkout angezeigten Laufzeit- und Verlängerungsbedingungen gehen vor, soweit sie für den Kunden günstiger oder individuell vereinbart sind.
## 11. Ordentliche Kündigung
Der Kunde kann das Abonnement über das Stripe-Kundenportal oder in Textform an [support@tennispilot.pro](mailto:support@tennispilot.pro) kündigen. Eine im Adminbereich angebotene Kündigungsfunktion kann ebenfalls verwendet werden.
Die Kündigung wirkt grundsätzlich zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums. Der Vereinsbereich bleibt bis dahin nutzbar, sofern keine Sperre aus anderem Grund besteht. Für den laufenden Zeitraum erfolgt keine anteilige Rückerstattung, soweit nicht zwingendes Recht, eine individuelle Vereinbarung oder eine vom Anbieter zu vertretende Leistungsstörung etwas anderes erfordert.
Der Kunde erhält eine Kündigungsbestätigung in Textform oder über das Stripe-Kundenportal.
## 12. Sofortige Vereinslöschung
Ein Vereinsadministrator kann, sofern die Funktion angeboten wird, die endgültige Löschung des Vereinsbereichs beantragen. Die Funktion verlangt eine eindeutige Bestätigung. Mit der bestätigten Selbstlöschung wird auch eine Kündigung des zugehörigen Abonnements veranlasst.
Der Kunde ist verpflichtet, benötigte Daten vor der Selbstlöschung zu exportieren. Eine Selbstlöschung kann die sofortige Entfernung der operativen Vereinsdaten bewirken. Ein Anspruch auf Wiederherstellung aus Sicherungskopien besteht nicht.
Zwingende Aufbewahrungspflichten, Vertrags- und Zahlungsnachweise sowie gesetzlich erforderliche Nachweisdaten bleiben von der operativen Löschung unberührt.
## 13. Außerordentliche Kündigung und Sperre
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
Ein wichtiger Grund für TennisPilot kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde:
- trotz Fälligkeit und angemessener Nachfrist nicht zahlt;
- die Plattform rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt;
- Sicherheitsmaßnahmen umgeht oder Angriffe durchführt;
- Schadsoftware, Spam oder rechtswidrige Inhalte verbreitet;
- Daten ohne erforderliche Rechtsgrundlage verarbeitet;
- seine Vertretungsbefugnis vorsätzlich falsch angibt;
- trotz Aufforderung einen wesentlichen Vertragsverstoß nicht beendet.
Bei akuten Sicherheitsrisiken, behördlicher Anordnung oder Gefahr für andere Kunden darf TennisPilot den Zugang vorläufig sofort sperren. In anderen Fällen wird grundsätzlich zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt.
Der Kunde wird über Sperre oder Kündigung informiert, soweit keine gesetzlichen oder Sicherheitsgründe entgegenstehen.
## 14. Nutzerkonten, Rollen und Zugangsdaten
Der Kunde verwaltet seine Nutzer, Rollen und Berechtigungen. Er muss sicherstellen, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf den Vereinsbereich erhalten und ausgeschiedene Nutzer zeitnah deaktiviert werden.
Zugangsdaten dürfen nicht gemeinsam verwendet oder an Unberechtigte weitergegeben werden. Bei Verdacht auf Missbrauch muss der Kunde TennisPilot unverzüglich informieren und betroffene Zugangsdaten ändern beziehungsweise sperren.
Handlungen eines ordnungsgemäß authentifizierten Nutzerkontos werden dem Kunden zugerechnet, soweit der Kunde oder sein Nutzer den Zugriff zu vertreten hat. Der Kunde haftet nicht für Sicherheitsvorfälle, die ausschließlich aus dem Verantwortungsbereich von TennisPilot stammen.
## 15. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- nur Daten zu verarbeiten, für die eine geeignete Rechtsgrundlage besteht;
- betroffene Personen ordnungsgemäß zu informieren;
- notwendige Einwilligungen wirksam einzuholen und Widerrufe zu beachten;
- Rollen und Berechtigungen nach dem Erforderlichkeitsprinzip zu vergeben;
- keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten ohne zwingenden Zweck und geeignete Rechtsgrundlage in Freitext- oder Zusatzfeldern zu speichern;
- keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder fremde Rechte verletzenden Inhalte einzustellen;
- keine Sicherheitsmechanismen zu umgehen, Schwachstellen auszunutzen oder automatisierte Angriffe durchzuführen;
- keine Schadsoftware oder unerlaubte Werbung über die Plattform zu verbreiten;
- Monitor-Token, Einrichtungslinks und sonstige geheime Zugänge angemessen zu schützen;
- Fehler und Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden.
Eine Nutzung, die Stabilität, Sicherheit oder Verfügbarkeit für andere Kunden erheblich beeinträchtigt, ist unzulässig. TennisPilot darf angemessene technische Schutzmaßnahmen und Rate-Limits einsetzen.
## 16. Kundendaten und Rechte an Inhalten
Rechte an den vom Kunden oder seinen Nutzern eingestellten Daten und Inhalten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
Der Kunde räumt TennisPilot für die Vertragsdauer die nicht ausschließlichen, räumlich erforderlichen Rechte ein, Kundendaten ausschließlich soweit zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten, zu sichern und berechtigten Nutzern anzuzeigen, wie dies für Vertragserfüllung, Sicherheit, Support, Datensicherung und gesetzliche Pflichten notwendig ist.
Der Kunde sichert zu, über die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte zu verfügen. TennisPilot erwirbt keine Rechte zur Nutzung von Vereins- oder Mitgliederdaten für Werbung, Datenhandel oder eigene sachfremde Zwecke.
## 17. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten seiner Mitglieder, Spieler, Trainer, Platzwarte, Antragsteller und Gäste. Er ist insbesondere für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Datenrichtigkeit, Löschfristen und Betroffenenrechte in seinem Bereich verantwortlich.
TennisPilot verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach dem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag, seine Anlagen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Liste der Unterauftragsverarbeiter sind Bestandteil der Vertragsbeziehung.
Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag gehen für Fragen der Auftragsverarbeitung die spezielleren Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags vor.
## 18. E-Mail, Web-Push und Vereinskommunikation
TennisPilot kann funktions- und vertragsbezogene E-Mails sowie Web-Push-Benachrichtigungen versenden. Web-Push wird nur nach aktiver Freigabe durch den Nutzer eingerichtet.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Mitteilungen an Mitglieder verantwortlich. Werbliche Newsletter dürfen nur bei einer gültigen Rechtsgrundlage versendet werden.
Verwendet der Kunde einen eigenen SMTP-Zugang, ist er für dessen Bereitstellung, Berechtigung, Sicherheit und richtige Konfiguration verantwortlich. TennisPilot darf unsichere oder missbräuchliche SMTP-Konfigurationen deaktivieren.
## 19. Verfügbarkeit, Wartung und Datensicherung
TennisPilot bemüht sich um einen stabilen und sicheren Betrieb. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn sie in einem Tarif, Service-Level-Agreement oder individuellen Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsupdates, technische Störungen, Angriffe, höhere Gewalt sowie Störungen bei Hosting-, Internet-, Zahlungs-, E-Mail-, Browser- oder Push-Diensten entstehen.
Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb typischer Hauptnutzungszeiten durchgeführt und bei erheblichen Auswirkungen vorab angekündigt. Dringende Sicherheitsmaßnahmen können ohne Vorankündigung erfolgen.
TennisPilot erstellt betriebliche Sicherungskopien nach dem jeweils dokumentierten Sicherungskonzept. Backups dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems und ersetzen keinen individuellen Archivierungsdienst. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, gesetzlich oder vereinsintern dauerhaft benötigte Exporte eigenständig aufzubewahren.
## 20. Updates und Leistungsänderungen
TennisPilot stellt während der Vertragsdauer jene Sicherheits- und Funktionsupdates bereit, die erforderlich sind, damit die vereinbarte digitale Leistung vertragsgemäß und sicher bleibt, soweit zwingendes Recht nichts Weitergehendes verlangt.
Die Plattform darf aus triftigen Gründen geändert werden, insbesondere zur:
- Verbesserung von Sicherheit, Bedienbarkeit oder Leistung;
- Anpassung an Rechtslage, Browser, Betriebssysteme oder Drittanbieter;
- Beseitigung von Fehlern;
- Abwehr von Missbrauch;
- Weiterentwicklung oder technischen Modernisierung.
Änderungen dürfen den wesentlichen Vertragszweck nicht unzumutbar beeinträchtigen. Wesentliche nachteilige Änderungen werden rechtzeitig, klar und in Textform mitgeteilt. Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht oder die Änderung wird von seiner Zustimmung abhängig gemacht. Für Verbraucher gelten insbesondere die zwingenden Bestimmungen des VGG.
## 21. Support und Support-Zugriff
Support wird über [support@tennispilot.pro](mailto:support@tennispilot.pro) angeboten. Eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
Zur Fehleranalyse kann ein besonders berechtigter Plattformadministrator nach Anfrage oder dokumentierter Weisung des Kunden zeitlich und zwecklich begrenzt auf den Vereinsbereich zugreifen. Support- und Identitätswechsel werden protokolliert. Bei akuten Sicherheitsvorfällen oder gesetzlicher Verpflichtung kann ein Zugriff auch ohne vorherige Weisung zulässig sein, soweit dies erforderlich und rechtlich erlaubt ist.
## 22. Datenexport, Anbieterwechsel und EU Data Act
Der Kunde kann seine exportierbaren Daten und digitalen Inhalte in den von TennisPilot bereitgestellten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten exportieren. Der verfügbare Umfang und die Datenformate werden in einer aktuellen technischen Übersicht dokumentiert.
Auf Anfrage unterstützt TennisPilot den Kunden in angemessenem Umfang beim Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder zu einer eigenen Infrastruktur. Die Rechte und Fristen nach der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) bleiben unberührt.
Soweit der Data Act anwendbar ist:
- werden keine unangemessenen technischen, vertraglichen oder organisatorischen Wechselhindernisse errichtet;
- wird der Wechsel beziehungsweise die Portierung exportierbarer Daten ohne unangemessene Verzögerung unterstützt;
- beträgt die gesetzliche Übergangsfrist grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage nach Ablauf der anwendbaren Kündigungsfrist, soweit der Wechsel technisch möglich ist;
- bleibt die Sicherheit während Übergang und Datenabruf gewahrt;
- steht nach dem Übergang eine gesetzlich vorgesehene Abruffrist von mindestens 30 Kalendertagen zur Verfügung;
- werden exportierbare Kundendaten nach erfolgreichem Wechsel und Ablauf der Abruffrist gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen;
- werden allfällige Wechselentgelte nur im gesetzlich zulässigen und vor Vertragsschluss transparent ausgewiesenen Umfang verrechnet.
Der Kunde muss bei einem Wechsel die notwendigen Angaben zum Zielanbieter bereitstellen und angemessen mitwirken. Funktionale Gleichheit bei einem anderen Anbieter kann nur im gesetzlich geschuldeten Umfang und nicht für Funktionen garantiert werden, die der Zielanbieter nicht unterstützt.
## 23. Daten nach Vertragsende
Nach dem Ende des Abonnements kann der Vereinsbereich eingeschränkt oder schreibgeschützt werden. Der Kunde soll seine Daten vor Vertragsende exportieren.
Soweit keine sofortige Selbstlöschung erfolgt, stellt TennisPilot exportierbare Daten für die gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Abruffrist bereit. Nach deren Ablauf dürfen operative Kundendaten gelöscht werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Abrechnungsunterlagen, Sicherheitsnachweise und unveränderbare Vertragsannahmen bleiben im notwendigen Umfang erhalten.
In Sicherungskopien enthaltene Daten werden mit Ablauf der Backup-Aufbewahrung überschrieben oder gelöscht. Sie werden außer bei einer notwendigen Systemwiederherstellung nicht erneut aktiv verarbeitet.
## 24. Rechte an TennisPilot
Software, Quellcode, Datenbankstruktur, Designs, Texte, Marken und sonstige Bestandteile von TennisPilot bleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, TennisPilot im vereinbarten Umfang für seinen Vereinsbetrieb zu nutzen.
Unzulässig sind insbesondere Weiterverkauf, Vermietung, Unterlizenzierung, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und Rückentwicklung, soweit diese nicht zwingend gesetzlich erlaubt sind. Zwingende Rechte auf Interoperabilität und gesetzliche Wechselrechte bleiben unberührt.
## 25. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. TennisPilot schuldet die vereinbarte digitale Leistung, nicht jedoch einen bestimmten sportlichen Erfolg, eine konkrete Ranglistenentscheidung oder die Richtigkeit der von Kunden und Nutzern eingegebenen Daten.
Der Kunde soll erkennbare Störungen möglichst zeitnah und mit nachvollziehbarer Beschreibung an [support@tennispilot.pro](mailto:support@tennispilot.pro) melden und bei der Fehlereingrenzung angemessen mitwirken.
Gegenüber Verbrauchern gelten insbesondere die zwingenden Bestimmungen des VGG für digitale Leistungen. Rechte von Verbrauchern werden durch Untersuchungs- oder Rügeobliegenheiten nicht eingeschränkt.
## 26. Haftung
TennisPilot haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, Personenschäden sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
Gegenüber Unternehmern haftet TennisPilot bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.
> **PRÜFEN:** Ob für Unternehmer zusätzlich eine betragsmäßige Haftungsobergrenze – beispielsweise das in den letzten zwölf Monaten bezahlte Entgelt – wirksam und wirtschaftlich sinnvoll vereinbart werden soll, muss ein österreichischer IT-Rechtsanwalt entscheiden. Ohne Prüfung keine Haftungssumme einsetzen.
TennisPilot haftet nicht für Schäden, soweit sie vom Kunden oder seinen Nutzern verursacht wurden, insbesondere durch falsche Dateneingabe, unrichtige Rollenvergabe, unberechtigte Datenverarbeitung, unsichere Verwahrung von Zugangsdaten oder rechtswidrige Vereinsentscheidungen.
Für Störungen außerhalb des Einflussbereichs von TennisPilot besteht eine Haftung nur, soweit TennisPilot die Störung oder die Auswahl beziehungsweise Überwachung des Dienstleisters zu vertreten hat. Zwingende Verbraucher-, Datenschutz-, Gewährleistungs- und Produkthaftungsrechte bleiben unberührt.
## 27. Ansprüche Dritter
Wird TennisPilot wegen vom Kunden eingestellter Inhalte, fehlender Rechte oder einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Datenverarbeitung von Dritten in Anspruch genommen, informiert TennisPilot den Kunden unverzüglich und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung.
Gegenüber Unternehmern ersetzt der Kunde TennisPilot die erforderlichen und angemessenen Kosten nur insoweit, als die Rechtsverletzung vom Kunden schuldhaft verursacht wurde. TennisPilot darf keine Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Kunden ohne dessen angemessene Einbindung abgeben.
## 28. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche technische, kaufmännische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind öffentlich bekannte, rechtmäßig von Dritten erhaltene oder gesetzlich offenzulegende Informationen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Datenschutzrechtliche Pflichten und der Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt.
## 29. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch ein außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegendes Ereignis verursacht werden, insbesondere Naturereignisse, großflächige Ausfälle der Telekommunikation oder Energieversorgung, Krieg, behördliche Maßnahmen oder erhebliche Cyberangriffe.
Die betroffene Partei informiert die andere Seite, soweit möglich, und ergreift zumutbare Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Bereits fällige Zahlungspflichten und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
## 30. Preisänderungen
Preisänderungen gelten nicht rückwirkend und verändern keinen bereits bezahlten Abrechnungszeitraum.
Eine Änderung für folgende Verlängerungszeiträume wird dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Würde der nächste Verlängerungstermin früher eintreten, gilt der bisherige Preis bis zu einem späteren Verlängerungstermin, der die Informationsfrist wahrt.
Der Kunde kann das Abonnement vor Wirksamwerden der Preisänderung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Für Verbraucher gelten strengere zwingende Vorschriften vorrangig.
## 31. Änderungen dieser AGB
Neue AGB gelten für neue Verträge ab ihrer Veröffentlichung. Veröffentlichte Fassungen werden versioniert und unveränderbar gespeichert.
Für bestehende Verträge dürfen AGB nur aus sachlichem Grund geändert werden, insbesondere aufgrund zwingender Rechtsänderungen, Sicherheitsanforderungen oder notwendiger technischer Anpassungen. Wesentliche nachteilige Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
Soweit eine Änderung nicht bereits wirksam vereinbart werden kann, wird die aktive Zustimmung eines vertretungsberechtigten Vereinsadministrators eingeholt. Erfolgt keine Zustimmung, gelten die bisherigen Bedingungen fort oder TennisPilot kann den Vertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsbedingungen beenden. Zwingende Rechte und ein erforderliches Sonderkündigungsrecht bleiben unberührt.
## 32. Verbraucherrechte und Rücktritt
Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Einzelheiten enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass TennisPilot bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung beginnt, und tritt er anschließend wirksam zurück, kann ein gesetzlich zulässiger anteiliger Betrag für die bis zum Rücktritt erbrachte Leistung geschuldet sein. Ein Verlust des Rücktrittsrechts tritt nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen ein.
Eine bloße Registrierung oder vorangekreuzte Erklärung ersetzt kein gesetzlich erforderliches ausdrückliches Verlangen. Soweit TennisPilot die sofortige entgeltliche Nutzung durch Verbraucher anbietet, muss diese Erklärung im Checkout gesondert eingeholt werden.
## 33. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Für Verträge mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Linz vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine Rechtswahl darf Verbrauchern nicht den Schutz zwingender Bestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entziehen.
## 34. Kommunikation und Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Rechtserhebliche Erklärungen können per E-Mail, über die dafür vorgesehene Plattformfunktion oder über Stripe abgegeben werden, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Kunde muss eine erreichbare E-Mail-Adresse hinterlegen und Änderungen aktualisieren. Mitteilungen gelten nicht allein deshalb als zugegangen, weil sie technisch versendet wurden; es gelten die gesetzlichen Zugangsregeln.
## 35. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gegenüber Verbrauchern findet keine geltungserhaltende Reduktion unzulässiger Klauseln statt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen TennisPilot und dem Kunden gehen diesen AGB vor. Der Auftragsverarbeitungsvertrag geht für Fragen der Auftragsverarbeitung als speziellere Regelung vor.
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